Preis & Info

"If you listen to your body when it whispers, you won't have to listen when it screams."
Dan Millman 

Preis: Eine Therapieeinheit dauert ca. 60 min. und kostet 100,00 EUR.
(Die Anzahl benötigter Behandlungen richtet sich nach dem Beschwerdebild.)                 

Rückvergütung: Ich bin Wahltherapeut, d.h. die Verrechnung erfolgt separat nach jeder einzelnen Therapieeinheit in Bar oder mit Karte. Sie erhalten für jede Bezahlung einen Beleg. Am Ende der Therapieserie stelle ich Ihnen eine Honorarnote über die Gesamtkosten aus. um die Therapiekosten von der Krankenkasse teilweise rückerstattet zu bekommen, müßen Sie meine Honorarnote gemeinsam mit der (bewilligten) Verordnung in original, oder alternativ auch per E-mil, Fax oder online, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wie bei Einreichung einer Wahlarztrechnung erhalten Sie den Kassenanteil auf Ihr Konto rückerstattet. Aufgrund der Vielfalt der Erstattungsrichtlinien und Krankenkassen kann ich leider keine allgemeine verbindliche Aussage über die Höhe Ihres Selbstbehaltes machen. Ich ersuche Sie diesbezüglich vor Beginn der Therapie Ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Die verbleibende Restkosten können eventuell von privaten Kranken oder Unfallversicherung übernommen werden.Die restlichen nicht rückerstatteten Beträge können in manchen Fällen im Zuge der jährlichen Steuererklärung als "außergewöhnlichen Belastungen" geltend gemach werden.

VerordnungDer Verordnungsschein für Physiotherapie muß vom Hausarzt oder Facharzt (z.B. Orthopäde) ausgestellt werden. Auf der Verordnung müssen Art und Anzahl und die Länge der durchzuführenden Behandlungen sowie die Diagnose angegeben sein. Die ideale Verordnung wäre 45 min. Physiotherapie und 15 min. Teilmassage. Die Verordnung muß vor der ersten Behandlung bei Ihr Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Bitte beachten Sie , daß die ursprünglich verordneten Anzahl und/oder Länge der durchzuführenden Behandlungen können bei der Bewilligung von Chefarzt/Chefärztin gekürzt werden. 

Achtung: Die ÖGK setzte die Bewilligungspflicht vorerst für drei Jahre, d.h. für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025, aus. Für die anderen Krankenkassen bitte informieren Sie sich telefonisch oder über Internet, ob eine Chefärztliche Bewilligung erforderlich ist.

Terminvereinbarung:  Ausschließlich telefonisch oder online über die Website. Bitte bringen Sie zum Ersttermin alle vorhandene aktuelle und relevante Befunde (z.B. Röntgen oder MRT Bilder, Entlassungsbericht der Spital usw.) sowie den Verordnungsschein mit.

Terminabsage: Termine die Sie nicht einhalten können, müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder über die Website abgesagt werden damit noch genug Zeit vorhanden ist andere Patienten einzuteilen. Anderenfalls bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Therapiekosten vollständig in Rechnung gestellt wird.
 

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung!




                                   
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